Zu wenig Vogelschutz - Deutschland vor Gericht Jabberwocky
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es immer noch zu wenig Vogelschutzgebiete. Aus diesem Grund muß sich die Bundesrepublik jetzt bereits zum dritten Mal in Sachen Vogelschutz vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die EU-Richtlinie über die Erhaltung wild lebender Vogelarten war schon 1979 in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist ein besserer Schutz aller in Europa brütenden, rastenden und überwinternden Vögel. Doch auch 20 Jahre später wird nicht etwa nur in Italien und anderen südeuropäischen Ländern Jagd auf rastende Zugvögel gemacht, auch Deutschland verstößt gegen die Vorschrift, da nur 40 Prozent der Gebiete, die den Kriterien der Richtlinie entsprechen, offizielles europäisches Vogelschutzgebiet sind. In Dänemark sind es hingegen 97 Prozent und in Belgien immerhin 79 Prozent dieser Gebiete. In Deutschland müssen die Bundesländer die Vogelschutzgebiete auswählen. Vor allem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland haben in der Vergangenheit zu wenig Schutzgebiete benannt. Die Bundesregierung fühlt sich aus diesem Grund für die fehlende Umsetzung der Richtlinie nicht verantwortlich. Der Bund könne nur die Länder verstärkt darauf hinzuweisen, die Vogelschutzrichtlinie zu beachten, sagte ein Pressesprecher des Umweltministeriums. Naturschützer begrüßen die Intervention der EU; man hofft, daß nun endlich die finanziell spürbare Sanktion in Form eines Bußgeldes eine raschere Umsetzung der Richtlinie erzwingt. Droht doch die Europäische Kommission der Bundesregierung, Fördermittel in Milliardenhöhe zu blockieren, wenn sie nicht umgehend alle Naturschutzgebiete ausweist und der Kommission meldet. Jabberwocky |