NETSCAPE 6.1 BETA-VERSION ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG Weitervertrieb oder Verleih nicht gestattet Folgende Bedingungen gelten für Netscape 6.1 Beta: WENN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" FÜR DIE NETSCAPE 6.1 BETA-SOFTWARE (DAS "PRODUKT") KLICKEN, ERKLÄREN SIE SICH AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN UND SIND EINVERSTANDEN, ALS "LIZENZNEHMER" DIESER VEREINBARUNG AUFGEFÜHRT ZU WERDEN. WENN SIE NICHT ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, MÜSSEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE AUSWÄHLEN, DIE IHRE ANNAHMEVERWEIGERUNG ANGIBT. SIE DÜRFEN DAS PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE WERDEN NICHT ALS LIZENZNEHMER DIESER VEREINBARUNG AUFGEFÜHRT. 1. LIZENZVEREINBARUNG. Die Verwendung des Begriffs "Netscape" in dieser Vereinbarung bedeutet für Einwohner Europas, des Nahen Ostens oder Afrikas Netscape Communications Ireland Limited, für Einwohner Japans Netscape Communications (Japan), Ltd. und für Einwohner aller anderen Länder Netscape Communications Corporation. Der "Lizenzgeber" dieser Vereinbarung ist Netscape außer unter den folgenden Umständen: (i) Wenn der Lizenznehmer das Produkt als eine gebündelte Komponente eines Produkts einer Drittpartei oder eines Dienstes erstanden hat, ist der Lizenzgeber die Drittpartei, und (ii) wenn die Software einer Drittpartei Teil der Installation des Produkts ist und beim ersten Aufrufen der Software der Drittpartei keine Lizenz zum Akzeptieren vorgelegt wird, unterliegt die Verwendung der Software der Drittpartei dieser Vereinbarung. Der Lizenzgeber, im Bezug auf die Software der Drittpartei, ist in diesem Fall der Hersteller dieser Software und nicht Netscape. Mit der Ausnahme der unter (ii) beschriebenen Situation unterliegt die Verwendung jeglicher Software von Drittparteien der Lizenzvereinbarung der jeweiligen Drittpartei und nicht dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob die Lizenzvereinbarung beim ersten Aufrufen der Software der Drittpartei zum Akzeptieren vorgelegt wurde oder als Datei oder ausgedruckt im Paket vorliegt. Wenn dem Produkt mehr als eine Lizenzvereinbarung beigelegt wurde und sich die Bedingungen unterscheiden, lautet die Reihenfolge der Prioritäten dieser Lizenzvereinbarungen wie folgt: Eine unterzeichnete Vereinbarung, eine Lizenzvereinbarung, die zur Überprüfung auf der Web-Site von Netscape vorliegt, eine ausgedruckte oder als Datei vorliegende Vereinbarung, die eindeutig angibt, dass sie andere Vereinbarungen ablöst, eine ausgedruckte, mit dem Produkt mitgelieferte Vereinbarung, eine als Datei vorliegende Vereinbarung, die dem Produkt beigelegt wurde. 2. LIZENZGEWÄHRUNG. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer zu Testzwecken eine zeitlich begrenzte nicht ausschließende und nicht übertragbare Lizenz für die Vervielfältigung und Verwendung des ausführbaren Codes des Produkts für persönliche und geschäftliche Zwecke, unter der Voraussetzung, dass jede Kopie alle ursprünglichen Eigentumsvermerke enthält. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, ausgedruckte Dokumentation, technischen Support oder Telefonunterstützung, Verbesserungen oder Updates des Produkts zu erhalten. DIESES PRODUKT ENTHÄLT CODE, DER DIE MEISTEN PRODUKTFUNKTIONEN NACH DEM IN DER README-DATEI UND/ODER DER DOKUMENTATION ANGEGEBENEN "ABLAUFDATUM" DEAKTIVIERT. Der Lizenzgeber beabsichtigt zwar die Veröffentlichung einer Handelsversion des Produkts, behält sich aber das Recht vor, auf die Veröffentlichung einer Handelsversion zu verzichten oder in der Handelsversion Funktionen, Lizenzbestimmungen oder andere Merkmale zu ändern. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung, einer anderen Netscape-Vereinbarung, in der der Lizenznehmer eine Partei ist, wie z. B. die Netscape Client Customization Kit-Lizenzvereinbarung (die "CCK- Lizenzvereinbarung"), oder einer Vertriebsvereinbarung, wie z. B. die Netscape Browser Distribution Program-Lizenzvereinbarung, erlaubt, ist dem Lizenznehmer untersagt: (i) Das Produkt oder die Dokumentation zu ändern oder abgeleitete Produkte daraus zu erstellen, einschließlich der Anpassung, Übersetzung und Lokalisierung; (ii) den Quellcode des Produkts zu dekompilieren, in Einzelteile zu zerlegen oder auf eine andere Art zurückzuentwickeln (außer im Ausmaß der vom anwendbaren Gesetz aufgehobenen Einschränkungen oder wie in der Netscape Public License oder Mozilla Public License für Teile des Produkts, die diesen Lizenzen unterliegen, dargelegt); (iii) das Produkt weiter zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu gewähren oder die Rechte auf andere Art zu übertragen; (iv) Warenzeichen, Logos, Copyright- Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise, Symbole oder Kennzeichnungen des Produkts zu entfernen oder zu ändern; und (v) Ergebnisse von Benchmark- Tests, die mit dem Produkt durchgeführt wurden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Netscape einer Drittpartei mitzuteilen. 4. GEBÜHREN. Für das Produkt sind keine Lizenzgebühren zu entrichten. Wenn der Lizenznehmer es bevorzugt, das Produkt auf einem Datenträger zu erhalten, können kleine Gebühren für Datenträger und Versand erhoben werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, jegliche Steuern zu bezahlen. 5. BEENDIGUNG. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz endet (i) mit dem Ablaufdatum oder (ii) 30 Tage nach Veröffentlichung einer Handelsversion des Produkts durch den Lizenzgeber (maßgeblich ist der frühere der beiden Zeitpunkte). Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung ohne Einfluss auf andere Rechte beenden, wenn der Lizenznehmer eine darin enthaltene Bedingung nicht erfüllt. Bei Beendigung der Vereinbarung muss der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten. 6. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum des Produkts bleiben bei Netscape und/oder seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte und die Rechte am geistigen Eigentum an und unternimmt nichts, um die Inhaberrechte von Netscape oder seinen Zulieferern hinsichtlich des Produkts zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Das Produkt ist durch Urheberrecht, andere Gesetze für das geistige Eigentum und internationale Verträge geschützt. Der Titel und ähnliche Rechte an Inhalten, auf die durch das Produkt zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsinhabers und werden durch anwendbares Gesetz geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt. 7. VERWENDUNG UND VERFÜGBARKEIT DES OFFENEN QUELLCODES. Teile von Netscape 6.1 wurden unter Verwendung des Quellcodes erstellt, der der Netscape Public License (NPL) und der Mozilla Public License (MPL) unterliegt. Der Quellcode für diese Teile von Netscape 6.1, die der NPL und der MPL unterliegen, steht auf der Web- Site http://www.mozilla.org unter diesen Lizenzen zur Verfügung. 8. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT. DAS PRODUKT WIRD KOSTENLOS UND SOMIT "SO WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ZUR DEFEKTFREIHEIT, VIRENFREIHEIT, ZUM UNTERBRECHUNGSFREIEN BETRIEB, ZUR HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUR EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ZUR NICHTVERLETZUNG. DAS GANZE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PRODUKTS WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. WENN DAS PRODUKT DEFEKTE AUFWEIST, TRÄGT DER LIZENZNEHMER UND NICHT DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER ODER BETEILGTEN AM QUELLCODE FÜR DIE TEILE VON NETSCAPE 6.1, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERFÜGUNG STEHEN, DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SERVICE UND REPARATUR. DES WEITEREN UNTERLIEGEN DIE IM PRODUKT IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITSMECHANISMEN INHÄRENTEN BESCHRÄNKUNGEN, UND DER LIZENZNEHMER MUSS FESTSTELLEN, OB DAS PRODUKT SEINE ANFORDERUNGEN AUSREICHEND ERFÜLLT. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT IST EIN WICHTIGER TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR DANN GESTATTET, WENN DIESER VERZICHT AKZEPTIERT WIRD. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER ODER BETEILIGTEN AM OFFENEN QUELLCODE HAFTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER FALSCHEN VERWENDUNG DES PRODUKTS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN VON ENTGANGENEM GEWINN, FIRMENWERTVERLUST, ARBEITSAUSSETZUNG, COMPUTERFEHLER ODER - AUSFALL UND JEGLICHEN ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTEN, SELBST WENN AUF DIESE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON RECHT ODER BILLIGKEITSRECHT (VERTRAG, DELIKT ODER SONSTIGE), AUF DER DIE FORDERUNG BASIERT. DIE GESAMTE KOLLEKTIVE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER MITGLIEDER UNTER JEGLICHER BEDINGUNG DIESER VEREINBARUNG WIRD IN KEINEM FALL DIE GESAMTSUMME DER VOM LIZENZNEHMER ENTRICHTETEN GEBÜHREN FÜR DIESE LIZENZ (FALLS ZUTREFFEND); DIE GEBÜHREN FÜR SUPPORT FÜR DAS PRODUKT, DIE DER LIZENZGEBER IM RAHMEN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG (FALLS ZUTREFFEND) ERHALTEN HAT, DEN AUSTAUSCH VON DEFEKTEN DATENTRÄGERN UND DIE BEREITSTELLUNG EINES ÄHNLICHEN PRODUKTS NACH EIGENEM ERMESSEN VOM NETSCAPE (WOBEI DAS AUSTAUSCHPRODUKT UNTER UMSTÄNDEN NICHT ALLE LEISTUNGSMERKMALE UND FUNKTIONEN DES ORIGINALPRODUKT AUFWEIST) ÜBERSTEIGEN. DAVON AUSGENOMMEN IST EIN TODESFALL ODER PERSONENSCHADEN, DER DURCH DIE NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDE, IM AUSMASS DER VOM ANWENDBAREN GESETZ VERBOTENEN BESCHRÄNKUNG VON SCHÄDEN IN SOLCHEN FÄLLEN. DA MANCHE RECHTSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER, SPEZIELLER ODER ALS FOLGE AUFTRETENDER SCHÄDEN UNTERSAGEN, TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU. NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE AUS DEM VOM LIZENZNEHMER BEREITGESTELLTEN INHALT, AUS EINER DRITTPARTEI, AUF DIE MITTELS DIESES PRODUKTS ZUGEGRIFFEN WURDE, UND/ODER AUS MATERIAL, AUF DAS DURCH SOLCHEN INHALT VERWIESEN WIRD, HERVORGEHT. NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, OB FÜR VERLETZUNG ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG VON PROGRAMMTEILEN VON NETSCAPE 6.1 HERVORGEHT, DIE AUF DER WEB- SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERFÜGUNG STEHEN. 10. DIGITALE ZERTIFIKATE. Das Produkt unterstützt bestimmte Verschlüsselungs- und Authentifizierungsfunktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation über Secure Sockets Layer, die die Installation und/oder Nutzung eines digitalen Zertifikats erfordern. Digitale Zertifikate werden von unabhängigen Zertifikatsausstellern (ZAs) vergeben, auf die Netscape keinerlei Einfluss hat. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich mit den vom ZA aufgestellten Bestimmungen und Bedingungen für die Nutzung und Verlässlichkeit des digitalen Zertifikats vertraut zu machen. Dazu gehören unter anderen die Verpflichtungen des Lizenznehmers zur Überprüfung eines digitalen Zertifikats, zur Wahrung der Sicherheit eines kryptographischen Schlüssels oder Kennworts oder zur Zahlung von Gebühren für Zertifizierungsdienste. Netscape hat digitale Zertifikate bestimmter ZAs in das Produkt integriert, um die Erkennung digitaler Zertifikate, die von diesen ZAs für Personen, Organisationen oder Geräte (einschließlich Software-Code) ausgestellt wurden, zu erleichtern. DER LIZENZNEHMER TRÄGT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR SEINE ENTSCHEIDUNG, SICH AUF EIN DIGITALES ZERTIFIKAT ZU VERLASSEN. DAS GILT AUCH FÜR DIE VON NETSCAPE IN DAS PRODUKT INTEGRIERTEN ZERTIFIKATE. NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GÜLTIGKEIT ODER GENAUIGKEIT DIGITALER ZERTIFIKATE ODER FÜR DIE SICHERHEIT ODER INTEGRITÄT VON TRANSAKTIONEN ODER KOMMUNIKATION, DIE DURCH EIN DIGITALES ZERTIFIKAT AUTHENTIFIZIERT WURDEN. 11. EXPORT / IMPORT. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze, - beschränkungen und -bestimmungen der U.S.A. und anderer Länder zu befolgen und das Produkt oder jegliche direkt daraus entstandenen Produkte nicht zu exportieren, zu re-exportieren oder zu importieren, insofern dies einen Verstoß dieser Beschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen darstellt bzw. ohne alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt zu haben. Weder das Produkt noch die dem Produkt zu Grunde liegenden Informationen oder Technologien, dürfen heruntergeladen oder auf andere Weise exportiert oder re-exportiert werden (i) in die Länder Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, die von den Taliban kontrollierten Teile Afghanistans oder in andere Länder, die von den U.S.A. mit einem Embargo belegt wurden, das das Produkt einschließt, an Einzelne oder Entitäten, die durch diese Länder kontrolliert werden, an Staatsangehörige oder Einwohner dieser Länder, ausgenommen Staatsangehörige, die ihren amtlichen ständigen Wohnsitz in Ländern haben, die diesen Sanktionen nicht unterliegen, oder (ii) an jeden, der auf der Liste "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des US-Handelsministeriums oder in der Liste "Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgeführt ist. Wenn der Lizenznehmer das Produkt herunterlädt oder verwendet, stimmt er den vorher dargelegten Bedingungen zu und trägt dafür Sorge, dass sie erfüllt werden. 12. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, wie in nuklearen Anlagen, Flugzeugnavigations- oder kommunikationssystemen, lebenserhaltenden Systemen, Waffensystemen oder in der Flugsicherung, bei denen ein fehlerhaftes Produkt direkt zu Tod, Körperverletzungen, schweren körperlichen Schäden oder Umweltschäden führen kann (Aktivitäten mit hohem Risiko), entworfen, entwickelt oder gedacht. Entsprechend schließen der Lizenzgeber und dessen Zulieferer alle ausdrücklichen oder impliziten Garantien der Verwendbarkeit für Aktivitäten mit hohem Risiko aus. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber und dessen Zulieferer für keine Ansprüche oder Schäden, die aus der Verwendung des Produkts mit solchen Anwendungen erstehen, haftet. 13. DOWNLOAD- UND INSTALLATIONSRÜCKMELDUNGEN. Nach den Herunterladen und der Installation auf Ihrem Computer sendet das Produkt automatisch Informationen über den Download- und Installationsvorgang über das World Wide Web an Netscape. Netscape kann diese Informationen nach eigenem Gutdünken für Zwecke wie beispielsweise die Verbesserung der Zuverlässigkeit des Download- und Installationsvorgangs und der Dienstleistungen für die Benutzer verwenden. Zu den Informationen gehören Daten wie die Konfiguration des heruntergeladenen und installierten Produkts, Konflikte oder Fehler, die während des Download- und Installationsvorgangs aufgetreten sind, Konflikt, die während der Download- und Installationsvorgangs durch die vorhandene Hardware-Konfiguration entstanden sind, oder die Meldung des erfolgreichen Abschlusses des Download- und Installationsvorgangs. Die an Netscape übertragenen Daten enthalten keine Informationen, die eine Identifikation des Benutzers ermöglichen. 14. ENDBENUTZER DER US-REGIERUNG. Das Produkt gilt gemäß 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) als "Commercial Item", bestehend aus den Komponenten "Commercial Computer Software" und "Commercial Computer Software Documentation" (diese Begriffe werden in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erhalten Endbenutzer der US-Regierung das Produkt nur mit den dort aufgeführten Rechten. 15. SONSTIGES. (a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar. (b) Diese Vereinbarung darf nur durch ein schriftliches Abkommen verändert werden, das von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. (c) Wenn nicht im Umfang des anwendbaren Gesetzes, falls zutreffend, anders dargelegt, unterliegt diese Vereinbarung dem Commonwealth of Virginia, U.S.A., ausgenommen seiner Bestimmungen zu Gesetzeskonflikten. (d) Wenn nicht anders schriftlich festgelegt, unterliegen alle Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung der ausschließlichen Gesetzgebung der Gerichte von Virginia. Sie stimmen ausdrücklich der Ausübung der persönlichen Gesetzgebung in den Gerichten von Virginia in Verbindung mit einem solchen Disput zu, einschließlich jeder Forderung an Netscape, seine Mitgliedern, Tochtergesellschaften, Vertragspartner, Führungskräfte und Leiter. (e) Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf. (f) Wenn eine Bedingung dieser Vereinbarung von einem rechtskräftigen Gericht für gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar gefunden wird, ist die ungültige Bedingung insoweit zu ändern, dass sie durchsetzbar wird, ohne dass ihre ursprüngliche Absicht verloren geht. Die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft. (g) Die Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Wenn der Lizenznehmer eine Übersetzung in eine andere Sprache erhalten hat, so geschah das nur zur Annehmlichkeit des Lizenznehmers. (h) Eine einmalige Verzichtsverklärung seitens einer der Parteien bezüglich einer Bedingung dieser Vereinbarung oder eines Bruchs der Vereinbarung stellt nicht einen Verzicht bezüglich dieser Bedingung oder eines nachfolgenden Bruchs der Vereinbarung dar. (i) Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung erfordern oder beabsichtigen, bleiben ungeachtet des besagten Ablaufs oder der Beendigung durchsetzbar. (j) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder jegliche darin enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht abtreten oder in Form eines Gesetzesvorgangs oder auf eine andere Weise übertragen, außer im Falle einer Fusion oder eines Verkaufs von allen oder im Wesentlichen allen Vermögenswerten des Lizenznehmers an eine andere Entität. (k) Diese Vereinbarung bleibt zu Gunsten beider Parteien, Ihrer Nachfolger und Rechtsnachfolger weiter bestehen. (l) Keine Partei ist in Verzug oder haftbar für jegliche Verzögerungen, Leistungsversäumnisse (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) oder Unterbrechungen der Dienstleistung, die direkt oder indirekt aus Gründen hervorgehen, die außerhalb ihrer realistischen Kontrolle liegen. (m) Die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die von unabhängigen Vertragspartnern. Weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter verfügen über die Befugnis, den Lizenznehmer zu verpflichten. (n) Im Falle eines Disputs im Rahmen dieser Vereinbarung, wird die obsiegende Partei von der anderen für jegliche daraus entstandenen rechtlichen Gebühren und Kosten entschädigt. (o) Wenn eine professionelle Dienstleistung von Netscape bereitgestellt wird, so wird sie gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung, dem Professional Service Agreement, zwischen Netscape und dem Lizenznehmer bereitgestellt. Die Parteien bestätigen, dass diese Dienstleistungen unabhängig von dem hierunter lizenzierten Produkt erworben werden, und dass die Bereitstellung dieser Dienstleistungen nicht für die Funktionalität des Produkts notwendig ist. (p) Die Überschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung wurden nur zur Annehmlichkeit eingefügt und stellen keine substanzielle Bedeutung dar. (q) Der Lizenzgeber darf den Namen des Lizenznehmers in jeder Kundenreferenzliste oder jeder von ihm herausgegebenen Presseveröffentlichung betreffend die Lizenzierung des Produkts verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen der von ihm lizenzierten Produkte an Dritte weitergeben. 15. LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER U.S.A. Für Lizenznehmer außerhalb der U.S.A. gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts. (i) Les parties aux presentes confirment leur volonte que cette convention de meme que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattache, soient rediges en langue anglaise. (Übersetzung: (i) Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung und die zugehörige Dokumentation in englischer Sprache verfasst ist und bleibt.) (ii) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung der Gesetze unter der örtlichen Rechtsprechung, die möglicherweise die Berechtigung zum Importieren, Exportieren oder Verwenden des Produkts betreffen, verantwortlich, und der Lizenznehmer trägt für die Einhaltung aller Regulierungen und Registrierungsverfahren, die entsprechend geltendem Recht für die Durchsetzbarkeit dieser Lizenz notwendig sind, Sorge. Netscape 6.1 Beta-Version EULA Rev. 21.05.01